Strengere Regeln für Wundauflagen: Was Ärzte und Apotheken jetzt beachten müssen
Strengere Regeln für Wundauflagen: Was Ärzte und Apotheken jetzt beachten müssen
Neue Regeln für die Verordnung und Erstattung von Wundauflagen in Deutschland
Ab sofort gelten strengere Vorschriften für die Verordnung und Kostenübernahme von Wundauflagen in Deutschland. Obwohl diese Produkte als Medizinprodukte eingestuft werden, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nun nur noch unter bestimmten Bedingungen. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte einen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu Standardtherapien bieten.
Nach den aktualisierten Bestimmungen müssen Wundbehandlungsprodukte eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchlaufen. Zeigen sie einen medizinischen Mehrwert gegenüber bestehenden Therapien, können sie in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgenommen werden. Erst dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Einige moderne Wundauflagen wirken auf besondere Weise – etwa durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Effekte, die die Heilung fördern. Auch diese können nach einer positiven Bewertung durch den G-BA und der Aufnahme in Anlage V erstattet werden.
Ärzte müssen künftig auf Rezepten den genauen Produktnamen sowie die PZN (Pharmazentralnummer) des Herstellers angeben. Fehlt die PZN, müssen Apotheker vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten. Anders als bei manchen Medikamenten gibt es für Wundauflagen keine Rabattverträge – die Apotheken dürfen daher genau das abgeben, was verordnet wurde.
Weder Apotheken noch Ärzte sind verpflichtet zu prüfen, ob ein Produkt unter die neuen Regelungen fällt oder in Anlage V gelistet ist. Allerdings müssen Rezepte weiterhin in Papierform ausgestellt werden, und ein Austausch des Produkts ist nicht zulässig.
Für bestimmte Produkte gilt eine Übergangsfrist: Wundauflagen, die noch nicht in Anlage V aufgeführt sind, können bis Ende 2026 weiter erstattet werden.
Ziel der Änderungen ist es, sicherzustellen, dass nur wirksame Wundbehandlungen von den Krankenkassen übernommen werden. Hersteller haben bis 2026 Zeit, die neuen Anforderungen für einige Produkte zu erfüllen. Bis dahin gelten für Ärzte und Apotheken die aktualisierten Verordnungs- und Abgaberegeln – ohne zusätzliche Kontrollen.
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