Neue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für E-Dienstwagen der Bahn ab Juli 2025
Neue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für E-Dienstwagen der Bahn ab Juli 2025
Ab Juli 2025 können deutsche Unternehmen höhere Abschreibungen auf elektrische Dienstwagen der Deutschen Bahn (DB) geltend machen. Eine neue Steuerregelung ermöglicht es Firmen, im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abzuschreiben. Damit soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten gefördert werden.
Die angepasste Abschreibungsmethode gilt ausschließlich für Elektroautos, die ab dem Stichtag 1. Juli 2025 erworben werden. In den Folgejahren können Unternehmen 10 Prozent im zweiten Jahr, dann jeweils 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent über die nächsten fünf Jahre absetzen. Diese Sätze orientieren sich an den Vorgaben des § 7 Absatz 2a des deutschen Einkommensteuergesetzes.
Normalerweise ist die Sonderabschreibung auf direkte Käufe beschränkt. Allerdings kommen auch Unternehmen infrage, die Vollamortisations-Leasingverträge nutzen. Bei dieser Variante decken die Leasingraten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung ab, sodass der Leasingnehmer nach der letzten Rate oder der Grundmietzeit Eigentümer des Wagens wird oder ihn verkaufen kann.
Aktuell liegen keine Daten dazu vor, wie viele deutsche Unternehmen das Vollamortisations-Leasing für Elektrofahrzeuge auf Basis der Richtlinie des Bundesfinanzministeriums von 1971 bis Ende 2024 genutzt haben.
Die Neuregelung schafft einen finanziellen Anreiz für Unternehmen, ihre Flotten auf Elektroantrieb umzustellen. Wer ab Juli 2025 förderfähige Fahrzeuge kauft, profitiert von schnellerer steuerlicher Entlastung. Auch Firmen, die über Vollamortisations-Leasingverträge leasen, können das Programm nutzen – vorausgesetzt, sie erfüllen die Eigentumsbedingungen.
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