Apotheker wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern bei Rezepten
Apotheker wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern bei Rezepten
Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung von knapp 4.000 Euro durch die Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt sind fehlende Chargennummern in den elektronischen Abrechnungsdaten von sieben bearbeiteten Rezepten. Apothekeninhaber Andreas Grünebaum betont, seine Unterlagen seien vollständig, und hat formell Widerspruch eingelegt.
Die IKK classic hatte die Unstimmigkeiten bei einer routinemäßigen Compliance-Prüfung festgestellt. Der Krankenversicherer behauptet, dass bei fünf Rezepten von November 2024 bis Januar 2025 die Chargennummern fehlten, ebenso wie bei zwei weiteren. Ein Rezept für die Taltz-80-mg-Injektionslösung macht dabei fast den gesamten Rückforderungsbetrag aus.
Grünebaum lehnt die Forderung ab und erklärt, sein Lagerverwaltungssystem erfasse sämtliche Chargennummern. Seine Apotheke nutzt die Pharmatechnik-Software und hält sich an die standardisierten E-Rezept-Abläufe. Eine Überprüfung seiner Prozesse ergab keine Auffälligkeiten.
Der Hessische Apothekerverband (HAV) unterstützt seinen Widerspruch. Nach deutschem Recht müssen Apotheken Chargennummern von verschreibungspflichtigen Medikamenten dokumentieren und übermitteln, um Fälschungen zu verhindern. Seit 2019 verlangen strengere EU-Vorschriften zudem eine Echtzeitprüfung sowie vollständige Serialisierungsdaten in den Abrechnungsunterlagen.
Die IKK classic argumentiert, die fehlenden Angaben beträfen Abholbestellungen und seien für die Kostenerstattung unverzichtbar. Die Kasse setzt die Rückforderung wegen Verstößen gegen die Dokumentationspflichten durch.
Der Fall hängt nun davon ab, ob Grünebaums interne Aufzeichnungen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Scheitert der Widerspruch, muss die Apotheke den strittigen Betrag zurückzahlen. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Abrechnungsstreitigkeiten in der Branche haben.
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