Hardship Commission Feiert Neuntes Amtsjahr und Verzeichnet 24% Anstieg der Anträge

Hardship Commission Feiert Neuntes Amtsjahr und Verzeichnet 24% Anstieg der Anträge
Die Härtefallkommission Baden-Württemberg, die 2005 ins Leben gerufen wurde, trat am 22. Oktober 2025 zu ihrer jüngsten Sitzung zusammen und eröffnete damit ihre neunte Amtsperiode. Die unabhängige Kommission prüft Fälle auf Grundlage der Härtefallregelung nach Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). In ihrem 19. Tätigkeitbericht, der am selben Tag veröffentlicht wurde, gab die Kommission bekannt, dass die Anzahl der Anträge im Vergleich zu 2023 um 24 Prozent gestiegen ist. Zudem zeigte der Bericht, dass sich das Profil der Antragstellenden im Laufe der Zeit verändert hat: Seit 2017 steigt die Zahl alleinstehender Männer aus afrikanischen Ländern. Die von Klaus Pavel geleitete Kommission begutachtete in ihrer neunten Amtszeit rund 3.300 Fälle und leitete über 1.200 Anträge an die oberste Ausländerbehörde weiter. Allein 2024 traf sie in 244 Fällen eine abschließende Entscheidung, wobei 143 Personen im Rahmen des Härtefallverfahrens ein alternatives Bleiberecht erhielten. Die Arbeitsbelastung der Kommission schwankte im Laufe der Jahre deutlich. 2016 erreichte sie mit 610 Neuanträgen einen Höchststand, während 2018 mit 171 Anträgen ein Tiefpunkt verzeichnet wurde. Der Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek, begrüßte die Kommissionsmitglieder und betonte die Bedeutung ihrer Arbeit bei der Bewältigung außergewöhnlicher individueller Härtefälle im Aufenthaltsrecht. Seit ihrer Gründung hat die Härtefallkommission über 5.000 Anträge bearbeitet und damit ihre zentrale Rolle in migrationsrechtlichen Verfahren unterstrichen. Der jüngste Anstieg der Anträge sowie die veränderten Bewerberprofile verdeutlichen die anhaltende Relevanz der Kommission und die Notwendigkeit ihrer unabhängigen Entscheidungsfindung.

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