Gericht kippt Glücksspiel-Verbot in St. Leon-Rot trotz Gymnasialnähe

Richterliche Entscheidung in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsport-Halle erlaubt - Gericht kippt Glücksspiel-Verbot in St. Leon-Rot trotz Gymnasialnähe
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat den Beschluss der Landesregierung aufgehoben, der die Eröffnung einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot trotz ihrer Nähe zu einem örtlichen Gymnasium untersagte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung des Gerichts folgt auf die ursprüngliche Ablehnung des Antrags durch die Landesregierung, die sich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren vor Glücksspielsucht berief. Das betroffene Gymnasium St. Leon-Rot liegt in unmittelbarer Nähe, was die Regierung als Risiko für Minderjährige einstufte.
Das Gericht urteilte jedoch, dass die Nutzung des Gymnasiums durch Sportler aller Altersgruppen – und nicht nur durch Kinder und Jugendliche – die Gefahr einer Glücksspielsucht für Minderjährige entkräfte. Damit kann die Wettannahmestelle nun ihre Pläne zur Eröffnung in St. Leon-Rot weiterverfolgen.
Das Urteil ist noch nicht endgültig, da noch Berufung beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg eingelegt werden kann. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte über die Regulierung von Glücksspiel und dessen mögliche Auswirkungen auf junge Menschen.

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