Bundesrat will Qualzuchten bei Haustieren mit schärferen Gesetzen stoppen

Bundesrat will Qualzuchten bei Haustieren mit schärferen Gesetzen stoppen
Deutsche Behörden drängen auf strengere Regeln bei der Zucht von Haustieren mit extremen Schönheitsmerkmalen. Der Tierschutzrat des Bundes fordert klarere gesetzliche Definitionen, um Praktiken zu unterbinden, die bei Tieren chronische Schmerzen oder einen vorzeitigen Tod verursachen. Beamte warnen, dass viele Halter:innen sich der langfristigen Leiden, die mit bestimmten Rassen verbunden sind, nicht bewusst seien.
Der Tierschutzrat berät das Ministerium für Ernährung, Ländliche Räume und Verbraucherschutz in Fragen des Tierschutzes. Kürzlich empfahl er eine Verschärfung von Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes. Die geplanten Änderungen umfassen präzise Definitionen verbotener Zuchtmethoden, verpflichtende Schmerzanalysen sowie eine strenge Überwachung, um Grenzwerte für Schmerzbelastungen durchzusetzen.
Die vorgeschlagenen Kriterien zielen darauf ab, Zuchtpraktiken zu stoppen, bei denen das Aussehen über die Gesundheit der Tiere gestellt wird. Werden die Regeln verabschiedet, müssten Züchter:innen nachweisen, dass ihre Tiere frei von schmerzhaften genetischen Defekten sind. Auch Halter:innen erhielten damit klarere Leitlinien für eine verantwortungsvolle Tierwahl.

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