Bundesgerichtshof stoppt willkürliche Kürzungen bei Riester-Renten

BGH kippt Klausel, die einseitige Rentenkürzungen ermöglicht - Bundesgerichtshof stoppt willkürliche Kürzungen bei Riester-Renten
Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen
Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen
Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen
- Dezember 2025, 14:01 Uhr
Deutschlands höchstes Gericht hat eine umstrittene Klausel in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung richtet sich gegen eine Bestimmung, die Versicherern wie der Allianz ermöglichte, Auszahlungen ohne klare Begründung zu kürzen. Verbraucherschützer sehen in dem Urteil das Potenzial, Millionen von Verträgen zu ändern, die vor über einem Jahrzehnt abgeschlossen wurden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Klausel nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für unzulässig. Die strittige Regelung ermöglichte es Versicherern, Rentenleistungen nach eigenem Ermessen unter Berufung auf unvorhergesehene Umstände zu reduzieren. Kritiker monierten, dass dies die Versicherten unangemessen benachteiligte, da die Klausel keine Verpflichtung vorsah, die Kürzungen rückgängig zu machen, falls sich die Lage später besserte.
Das Urteil macht eine zentrale Bestimmung in älteren Riester-Verträgen hinfällig. Betroffene Versicherungsnehmer können nun eine Überprüfung oder Entschädigung beantragen. Die Versicherungsbranche könnte mit einer Welle von Forderungen konfrontiert werden, da das Urteil als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten gilt.

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