BGH-Urteil zu DocMorris: Teilweise Niederlage für Apothekerkammer mit überraschender Schadensersatzpflicht

Admin User
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Eine Apotheke mit einem vor dem Gebäude geparkten Auto und einem Gebäude in der linken Ecke.

BGH-Urteil zu DocMorris: Teilweise Niederlage für Apothekerkammer mit überraschender Schadensersatzpflicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit zwischen der Online-Apotheke DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Das Gericht bestätigte teilweise frühere Entscheidungen und verwies einige Fälle zur weiteren Verhandlung zurück. Der BGH urteilte, dass zwei der fünf strittigen Fälle, in denen es um Gutscheine für zukünftige rezeptfreie Kaufmedikamente (OTC) ging, bereits durch ein Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geklärt seien. Demnach sind solche Praktiken nach EU-Richtlinien verboten. In zwei noch anhängigen Verfahren (Fall 3 und 5) gegen DocMorris bestätigte der BGH die Urteile jedoch nur teilweise und verwies sie zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Überraschend entschied der BGH, dass die AKNR in zwei Fällen möglicherweise Schadensersatz an DocMorris zahlen muss. Dies stellt eine Kehrtwende zum Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2022 dar, das DocMorris für alle fünf Fälle Schadensersatz in Höhe von rund 18,5 Millionen Euro zugesprochen hatte. Der BGH erkannte an, dass in den beiden verbleibenden Fällen, in denen DocMorris direkte Rabatte auf Rezeptmedikamente gewährt hatte, ein berechtigter Schadensersatzanspruch bestehen könnte. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz teilweise auf und gab der Berufung der AKNR in drei der fünf Fälle statt. Gleichzeitig wurde die Kammer jedoch zur Zahlung erheblicher Schadensersatzleistungen an DocMorris verurteilt, da die erlassenen einstweiligen Verfügungen zu Unrecht ergangen waren. Dieser Beschluss folgt auf eine Klage von DocMorris auf Entschädigung nach einem EuGH-Urteil von 2016, das die einstweiligen Verfügungen als unrechtmäßig einstuft. Das BGH-Urteil bringt in einigen Punkten Klarheit in den Streit, lässt andere Fragen jedoch weiterhin offen. Die genaue Höhe des Schadensersatzes, den die AKNR zahlen muss, sowie der Ausgang der Fälle 3 und 5 bleiben ungewiss, da sie zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen wurden. Der anhaltende Rechtsstreit unterstreicht die Komplexität der Regulierung von Online-Apotheken und der Werbung für Arzneimittel in Deutschland und der EU.