BGH entscheidet im Februar über strittigen Dachgeschossausbau nach Insolvenz

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Ein Dach mit mehreren Deckenleuchten und sichtbaren Metallrahmen.

Nach Insolvenz des Bauträgers: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH entscheidet im Februar über strittigen Dachgeschossausbau nach Insolvenz

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung von Dachgeschossausbau

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung von Dachgeschossausbau

  1. Dezember 2025, 10:07 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in einem langjährigen Rechtsstreit über unfertige Dachgeschosswohnungen in Nordrhein-Westfalen entscheiden. Im Mittelpunkt steht eine Eigentümergemeinschaft und die Besitzer unvollendeter Wohneinheiten, die nach der Pleite eines Bauunternehmens in der Schwebe hängen. Die endgültige Entscheidung wird für den 27. Februar 2025 erwartet.

Der juristische Konflikt begann, als der Entwickler während der Bauphase insolvent wurde und die Dachgeschosswohnungen unvollendet zurückließ. Ein Gericht erster Instanz verurteilte die Eigentümergemeinschaft 2019 dazu, gemeinsame Bauteile wie Außenwände und tragende Konstruktionen fertigzustellen. Das Landgericht Düsseldorf entschied später jedoch, dass nur Außenwände und tragende Innenwände in die Verantwortung der Eigentümergemeinschaft fielen.

Die Dachgeschossbesitzer legten Berufung ein und argumentieren, dass die Eigentümergemeinschaft auch nichttragende Trennwände, Heizkörper, Rohrleitungen, Elektroleitungen und Dachflächenfenster einbauen müsse. Die Eigentümergemeinschaft wehrt sich und behauptet, dass diese Innenausbauten über ihre gesetzlichen Pflichten hinausgingen. Der BGH verhandelte am 12. Dezember 2025 in Karlsruhe die Sachverhalte, bevor er ein Urteil fällt.

Bisher wurden in dem Verfahren keine konkreten Parteien öffentlich genannt. Die Entscheidung wird klären, in welchem Umfang die Eigentümergemeinschaft die ausstehenden Arbeiten übernehmen muss.

Das BGH-Urteil wird die Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei der Fertigstellung der Dachgeschosswohnungen präzisieren. Falls das Gericht den Eigentümern recht gibt, könnte die Eigentümergemeinschaft mit zusätzlichen Baukosten belastet werden. Zudem könnte das Urteil richtungsweisend für ähnliche Streitfälle bei gestoppten Bauprojekten werden.