Baden-Württemberg zahlt 344 Millionen Euro Agrarförderung vor Weihnachten aus

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Baden-Württemberg zahlt 344 Millionen Euro Agrarförderung vor Weihnachten aus

Landwirtschaftliche Förder- und Ausgleichszahlungen 2025 werden ausgezahlt

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15. Dezember 2025

Landwirte in Baden-Württemberg erhalten noch vor Weihnachten 2025 344 Millionen Euro an EU-Direktzahlungen. Die Auszahlungen markieren die erste Tranche im Rahmen des Einheitlichen Antragsverfahrens 2025. Bereits jetzt sind rund 98 Prozent der Anträge genehmigt worden.

Zu den ersten Zahlungen zählen die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (ABG), die Steilhanggrünland-Prämie (SHG), die Richtlinie zur Landschaftspflege (LPR-A) sowie der Pflanzenschutz-Härteausgleich (PSH). Die Bearbeitung begann Mitte Dezember; der Großteil der Gelder wird bis zum 23. Dezember über die EU-Zahlstelle und die Bundeskasse überwiesen.

Die Landwirtschaftskammer Baden-Württemberg unterstützte das Ministerium bei der Kommunikation mit den Antragstellern, Klärungsfragen und der Abwicklung der Zahlungen. Die regionalen Kreisstellen waren sowohl für Direktzahlungen als auch für Ausgleichsmaßnahmen zuständig und sorgten so für einen reibungslosen Ablauf.

Weitere Fördermaßnahmen wie die FAKT-Zahlungen und SchALVO-Beihilfen folgen zu Beginn des Jahres 2026. Die FAKT-Auszahlungen sind für März oder April geplant, gemeinsam mit anderen noch ausstehenden Ansprüchen. Gesetzlich müssen alle Direktzahlungen bis spätestens 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Die Gesamtsumme der Direktzahlungen 2025 fällt im Vergleich zum Vorjahr niedriger aus. Gründe hierfür sind gesenkte Pauschalbeträge und die hohe Beteiligung an Öko-Regelungen. Zudem wurden Mittel von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgeschichtet.

Baden-Württemberg hat bis Dezember 2025 nahezu alle Direktzahlungsanträge bearbeitet. Die frühzeitige Auszahlung stellt sicher, dass die Landwirte die Gelder noch vor Jahresende erhalten; die restlichen Zahlungen folgen Anfang 2026. Durch die Mittelumverteilung und die reduzierten Pauschalsätze fallen die Gesamtauszahlungen im Vergleich zu 2024 geringer aus.