Baden-Württemberg erweitert Videoüberwachung und setzt klare KI-Regeln für den öffentlichen Dienst

Baden-Württemberg erweitert Videoüberwachung und setzt klare KI-Regeln für den öffentlichen Dienst
Baden-Württemberg hat sein Landesdatenschutzgesetz mit neuen Regelungen zu Überwachung und künstlicher Intelligenz aktualisiert. Der Ministerrat billigte die Änderungen, die eine Ausweitung der Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen sowie KI-gestützte Entscheidungsprozesse ermöglichen. Nach Angaben der Behörden sollen die Maßnahmen die Sicherheit erhöhen, die Forschung fördern und gleichzeitig klare rechtliche Grenzen für den Einsatz von KI im öffentlichen Dienst setzen.
Mit dem überarbeiteten Gesetz darf die Videoüberwachung nun in größerem Umfang eingesetzt werden. Behörden können Kameras künftig zur allgemeinen öffentlichen Sicherheit, zum Schutz von Eigentum und zur Absicherung kritischer Infrastrukturen nutzen. Zudem wurde die maximale Speicherdauer der Aufnahmen verdoppelt – von bisher einem Monat auf nun zwei Monate.
Die novellierten Bestimmungen treten sofort in Kraft und setzen damit neue Maßstäbe für Überwachung und KI in der öffentlichen Verwaltung. Die Aufbewahrungsfrist für Videoaufnahmen beträgt nun bis zu zwei Monate, während Behörden klare Befugnisse für das Training und den Einsatz von KI im öffentlichen Dienst erhalten. Die Änderungen schaffen zudem einen Rahmen, um Sicherheitsbedürfnisse mit dem Datenschutz in Forschung und Justiz in Einklang zu bringen.

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