Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Admin User
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Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Der Gemeinderat von Göppingen hat Änderungen bei den lokalen Steuern beschlossen, die Grundstücksbesitzer, Unternehmen und Hundehalter betreffen. Die neuen Sätze wurden in einer Sitzung am 27. November 2025 festgesetzt und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die jährlichen Steuerbescheide werden den Bürgern im Januar 2026 zugestellt.

Der Rat erhöhte die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne landwirtschaftliche Nutzung) von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt unverändert bei 410 Prozent.

Auch die Vergnügungssteuersätze wurden angepasst: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro, in Gaststätten und Bars 45 Euro. Für Film- oder Videovorführungen in geschlossenen Kabinen werden 135 Euro fällig, bei offenen Kabinen 16 Euro pro Quadratmeter. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden mit 25 Prozent besteuert. Hundehalter müssen ebenfalls mit neuen Gebühren rechnen: Für den ersten Hund fallen 120 Euro an, für den zweiten 240 Euro. Eine Haltungserlaubnis für drei oder mehr Hunde kostet 360 Euro; eine Teilbefreiung ist für 50 Euro möglich.

Die aktualisierten Regelungen sind auf der städtischen Website unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen einsehbar.

Die geänderten Satzungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im selben Monat verschickt. Die Neuerungen gelten für alle Einwohner und Unternehmen in Göppingen.

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