Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Der Gemeinderat von Göppingen hat Änderungen bei den lokalen Steuern beschlossen, die Grundstücksbesitzer, Unternehmen und Hundehalter betreffen. Die neuen Sätze wurden in einer Sitzung am 27. November 2025 festgesetzt und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die jährlichen Steuerbescheide werden den Bürgern im Januar 2026 zugestellt.
Der Rat erhöhte die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne landwirtschaftliche Nutzung) von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt unverändert bei 410 Prozent.
Auch die Vergnügungssteuersätze wurden angepasst: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro, in Gaststätten und Bars 45 Euro. Für Film- oder Videovorführungen in geschlossenen Kabinen werden 135 Euro fällig, bei offenen Kabinen 16 Euro pro Quadratmeter. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden mit 25 Prozent besteuert. Hundehalter müssen ebenfalls mit neuen Gebühren rechnen: Für den ersten Hund fallen 120 Euro an, für den zweiten 240 Euro. Eine Haltungserlaubnis für drei oder mehr Hunde kostet 360 Euro; eine Teilbefreiung ist für 50 Euro möglich.
Die aktualisierten Regelungen sind auf der städtischen Website unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen einsehbar.
Die geänderten Satzungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im selben Monat verschickt. Die Neuerungen gelten für alle Einwohner und Unternehmen in Göppingen.

JobRad-Weihnachtsspende unterstützt Freiburger Hilfsorganisationen
Die JobRad-Weihnachtsspende 2025 setzt ein starkes Signal für soziale Verantwortung in Freiburg. Das Unternehmen unterstützt drei lokale Hilfsorganisationen mit insgesamt 53.400 Euro, um Menschen in prekären Situationen zu helfen. Laut eigenen Angaben gehen jeweils 17.800 Euro an den Freiburger Kältebus, die Freiburger Bahnhofsmission und das Freiburger Essenszentrum. Die Gesamtspendensumme setzt sich zusammen aus

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Superm√§rkte in Stuttgart haben an Heiligabend verk√ľrzte √Ėffnungszeiten. Kunden k√∂nnen bis 14 Uhr einkaufen. Betroffen sind Rewe, Edeka, Aldi, Kaufland, Lidl und Netto.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
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