BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Admin User
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Eine Apotheken-Filiale mit einem Fahrzeug davor und einem Gebäude links daneben.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Baden-Württemberg neue Abrechnungsregeln für Apotheken. Die Änderungen betreffen die Bearbeitung von Abrechnungsansprüchen sowie die Handhabung von Abschlagszahlungen. Krankenkassen und Apotheken müssen nun strengere Verfahren bei der Einreichung und Abwicklung einhalten.

Ab Beginn des kommenden Jahres dürfen Apotheken in der Region E-Rezepte nicht mehr direkt bei der AOK in Rechnung stellen. Auch Papierrezepte können nicht mehr über Abrechnungsstellen auf Kosten der Versicherung eingereicht werden. Stattdessen müssen sich Apotheken entscheiden: Sie können entweder selbst abrechnen oder eine einzige Abrechnungsstelle für alle Forderungen eines Monats nutzen.

Eine ergänzende Vereinbarung zum Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV) schreibt diese Regelung vor. Sämtliche Abrechnungsansprüche eines Monats müssen über einen einzigen Weg abgewickelt werden. Auch bei den Abschlagszahlungen gibt es Neuerungen: Die Krankenkassen müssen künftig bis zum dritten Tag eines jeden Monats 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate an die Abrechnungsstelle überweisen. Apotheken mit einem monatlichen Bruttoabrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro können diese Abschläge direkt von der Kasse erhalten. Der verbleibende Restbetrag muss dann bis zum zehnten Tag nach Erhalt der Rechnung durch die Krankenkasse beglichen werden.

Bisher erhielten große Abrechnungsstellen Vorabzahlungen von der AOK – diese Regelung endete jedoch am 30. September 2025. Ab August 2026 erhalten Apotheken etwas mehr Spielraum: Sie dürfen bis zu drei Direktabrechnungen pro Monat einreichen, selbst wenn sie primär eine Abrechnungsstelle nutzen.

Das neue System schafft bisherige Abrechnungsoptionen ab und führt strengere Fristen für Zahlungen ein. Apotheken müssen sich nun zwischen Selbstabrechnung oder einer einzigen Abrechnungsstelle für alle monatlichen Forderungen entscheiden. Ziel der Änderungen ist eine effizientere Abwicklung – allerdings bleiben in den verfügbaren Quellen konkrete Details zu gestaffelten Abrechnungen unklar.