Zoll fahndet am Rhein: Undeklarierte Luxusuhr führt zu Steuerhinterziehung

Zoll fahndet am Rhein: Undeklarierte Luxusuhr führt zu Steuerhinterziehung
Zollbeamte entdeckten am 25. September 2025 am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn eine nicht deklarierte Luxusuhr. Die Herrenarmbanduhr im Wert von etwa 7.125 Euro gehörte einem 43-jährigen belgischen Reisenden, der sie bei der Einreise nicht angab. Der Fund führte umgehend zu rechtlichen Schritten wegen Steuerhinterziehung gegen die betreffende Person.
Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle am Grenzposten. Die Beamten fanden das hochwertige Zeitmessgerät in einer Tasche auf der Rückbank des Autos des Reisenden. Die Uhr, hergestellt von einem renommierten Schweizer Hersteller, war entgegen der Zollvorschriften nicht deklariert worden.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Zollbestimmungen am Grenzübergang Weil am Rhein. Dem Reisenden drohen sofortige finanzielle Sanktionen sowie ein förmliches Ermittlungsverfahren. Die Behörden behielten die Uhr als Sicherheit ein, bis die Höhe der Strafe endgültig feststeht.

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