Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu gefälschten Pässen und Visumspraxis ab

Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu gefälschten Pässen und Visumspraxis ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter abgewiesen, der der Bundesregierung vorwarf, Visumserteilungen unter Verwendung gefälschter Pässe geduldet zu haben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Keuters Vorwürfe nicht ausreichend belegt und substantiiert seien. Der Politiker hatte der Regierung vorgeworfen, Informationen über eine mögliche Weisung im Zusammenhang mit gefälschten afghanischen Reisedokumenten vorzuenthalten.
Keuter hatte eine Organstreitigkeit angestrengt, um Aufklärung darüber zu erlangen, ob die damalige Außenministerin Annalena Baerbock von einer angeblichen Anweisung wusste, Visumanträge mit gefälschten Pässen zu bearbeiten. Die Bundesregierung wies solche Fälle zurück und betonte, dass Visumseinträge in gefälschten Dokumenten rechtlich nicht zulässig seien.
Mit der Abweisung bestätigt das Gericht, dass Keuters Beschwerde die erforderliche Begründung vermissen ließ. Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass er nicht darlegen konnte, inwiefern die Antwort der Regierung seine Rechte verletzt habe. Weitere rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit gelten als unwahrscheinlich.

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