Stuttgart erhält Sonderregelung: Weniger Transparenz im Haushaltsplan erlaubt

Stuttgart erhält Sonderregelung: Weniger Transparenz im Haushaltsplan erlaubt
Am 21. Oktober 2025 trat das deutsche Kommunale Entflechtungsgesetz in Kraft und gab den Städten mehr Spielraum bei der Gestaltung lokaler Vorschriften. Weniger als einen Monat später genehmigte das Bundesinnenministerium die erste Ausnahme auf Grundlage des neuen Gesetzes. Die Entscheidung betrifft die Haushaltsberichterstattung Stuttgarts für die nächsten vier Jahre.
Das von Thomas Strobl geführte Innenministerium bewilligte den Antrag Stuttgarts am 21. November 2025. Die Ausnahme bedeutet, dass die Stadt künftig keine detaillierten Personalzahlen mehr in ihrem jährlichen Haushaltsplan veröffentlichen muss. Konkret verzichtet Stuttgart auf die Angabe der insgesamt veranschlagten Stellen sowie der tatsächlich besetzten Positionen.
Die Befreiung gilt für vier Jahre und gibt Stuttgart Zeit, seine Haushaltsberichterstattung anzupassen. Die Genehmigung des Innenministeriums schafft einen Präzedenzfall für die Anwendung des neuen Gesetzes. Andere Städte könnten nun ähnliche Erleichterungen im Rahmen des Kommunalen Entflechtungsgesetzes beantragen.

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