Schufa muss 1.040 Euro zahlen: Gericht stoppt jahrelange Speicherung getilgter Schulden

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Ein Metallständer mit Büchern und optischen Disc-Cases, die jeweils mit Postern mit Text und Bildern verziert sind, mit zusätzlichem Text auf Papieren, die an der Wand in der Mitte befestigt sind.

BGH hört Fall über Schufas Speicherung von beglichenen Ansprüchen - Schufa muss 1.040 Euro zahlen: Gericht stoppt jahrelange Speicherung getilgter Schulden

Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil gegen die Schufa, Deutschlands führende Auskunftei, gefällt und sie zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidung folgt auf einen Verstoß der Schufa gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie Daten über beglichene Schulden jahrelang gespeichert hatte. Die Praxis der Schufa, Informationen über getilgte Verbindlichkeiten übermäßig lange vorzuhalten, wurde nun als rechtswidrig eingestuft. Der Kläger, der seine Schulden beglichen hatte, stellte fest, dass ihn die Schufa in ihrer Bonitätsbewertung weiterhin als „hochriskant“ mit einem erhöhten Ausfallrisiko einstuft. Das Kölner Gericht entschied, dass die Schufa den Kläger für diesen Verstoß entschädigen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte zuvor geurteilt, dass die Schufa Daten über beglichene Schulden bis zu drei Jahre nach der Rückzahlung speichern darf – jedoch nur, wenn diese Informationen für die Bonitätsprüfung erforderlich sind und nicht irreführend wirken. Die über diesen Zeitraum hinausgehende Speicherung der Daten sowie ihre weitere Verwendung in Risikobewertungen verstieß nach Ansicht des Gerichts gegen die DSGVO. Die Schufa hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit persönlichen Informationen bei der Bonitätsbewertung. Das Ergebnis des Revisionsverfahrens wird zeigen, ob die Schufa ihre Praxis zur Speicherung von Daten über getilgte Schulden ändern muss.