Ruhefristen für Gräber enden: Was Angehörige bis März 2026 wissen müssen

Ruhefristen für Gräber enden: Was Angehörige bis März 2026 wissen müssen
Ablauf der Ruhezeiten auf Gräbern
Bis zum 31. Dezember 2025 laufen die Ruhezeiten für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtbezirke Villingen, Schwenningen und Mühlhausen ab:
Ablauf der Ruhefristen für Gräber
Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:
Stand: 4. Dezember 2025
Stichworte: Politik und Recht, Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Auf den Friedhöfen in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen laufen demnächst die Ruhefristen für zahlreiche Gräber ab. Die Stadt hat Angehörigen eine Frist bis zum 15. März 2026 gesetzt, um Grabsteine, Dekorationen und andere Grabbeigaben zu entfernen. Danach werden verbleibende Gegenstände von den Behörden geräumt.
Betroffen sind Erdwahlgräber für Verstorbene bis zum Jahr 2000, Urnenwahlgräber für Verstorbene bis 2010 sowie Kindergräber für Verstorbene bis 2015. Die gesetzlichen Ruhefristen dieser Grabstätten enden offiziell am 31. Dezember 2025.
Angehörige oder Nutzungsberechtigte müssen bis zum März 2026 alle Grabausstattungen – darunter Grabsteine, Schmuckelemente und Zubehör – selbst abbauen und entfernen. Verbleibende Gegenstände gehen nach diesem Stichtag in das Eigentum der Stadt über und werden im Rahmen der Räumung beseitigt.
Für Rückfragen steht die Friedhofverwaltung in Villingen unter der Telefonnummer 49 7721 82-2780 zur Verfügung. Das zuständige Büro in Schwenningen, das auch für Mühlhausen zuständig ist, erreicht man unter 49 7720 82-2760.
Ab dem 15. März 2026 übernimmt die Stadt alle noch vorhandenen Grabbeigaben. Betroffene Familien sollten bis dahin persönliche Erinnerungsstücke sichern. Die Räumung erfolgt im Anschluss an das Ende der Ruhefristen zum Jahreswechsel.

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