Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg: KI und Hightech gegen Kriminalität

Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg: KI und Hightech gegen Kriminalität
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein überarbeitetes Polizeigesetz verabschiedet, das der Polizei neue Befugnisse zur Bewältigung moderner Herausforderungen einräumt. Federführend bei den Änderungen war der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, der unter anderem den Einsatz hochmoderner Technologien und künstlicher Intelligenz vorantreibt.
Das neue Gesetz, das am 12. November 2025 verabschiedet wurde, stattet die Polizei Baden-Württemberg mit zeitgemäßen Instrumenten aus, um schwere Straftaten im digitalen Zeitalter effektiver zu bekämpfen. Ein zentraler Bestandteil ist eine 'Experimentierklausel', die die eigenständige Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz für IT-Lösungen ermöglicht. Zudem schafft das Gesetz eine rechtliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse zur Verbrechensprävention und -aufklärung.
Darüber hinaus vereinfacht das überarbeitete Polizeigesetz den Einsatz moderner Technologien, um hilfsbedürftige Personen schneller zu lokalisieren. Innenminister Strobl betonte, er vertraue darauf, dass die Polizei diese Hightech-Werkzeuge verantwortungsvoll einsetze – zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, ohne die Privatsphäre zu beeinträchtigen.
Das novellierte Polizeigesetz Baden-Württembergs, das vom Landtag verabschiedet wurde, stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Polizei im Kampf gegen Kriminalität im digitalen Raum und bei der Unterstützung schutzbedürftiger Personen. Die Regelungen zum Einsatz von KI und automatisierter Datenauswertung zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen – bei gleichzeitiger verantwortungsvoller Umsetzung.

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