Harte Urteile gegen Nagelstudio-Betreiber wegen Lohnausbeutung und Menschenschmuggels

Admin User
2 Min.
Graffiti-bedeckter Zug mit sichtbaren Kabeln, Häuser mit Fenstern im Hintergrund.

Harte Urteile gegen Nagelstudio-Betreiber wegen Lohnausbeutung und Menschenschmuggels

Gerichte in Süddeutschland haben in drei getrennten Verfahren gegen Nagelstudio-Betreiber, die der Lohnausbeutung und des Menschenschmuggels beschuldigt wurden, Urteile gefällt. Die Entscheidungen umfassen Geldstrafen, Bewährungsstrafen sowie die Anordnung, ausstehende Löhne und Sozialabgaben nachzuzahlen.

In allen Fällen wurden Beschäftigte unter dem Mindestlohn bezahlt oder illegal beschäftigt, teilweise ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Im Landkreis Waldshut erhielt eine 30-jährige Vietnamesin eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen zweifachen gewerbsmäßigen Menschenschmuggels. Das Gericht stellte fest, dass sie Arbeiter ohne legale Genehmigung beschäftigt hatte.

Im Landkreis Tuttlingen wurde eine 41-jährige Deutsche, die ein Nagelstudio und ein Gastronomieunternehmen führte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Sie war des Menschenschmuggels und der Lohnvorenthaltung schuldig gesprochen worden. Ermittler entdeckten in ihrem Studio zwei nicht angemeldete Mitarbeiter, die weder über gültige Arbeitserlaubnisse verfügten noch den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Die Beschäftigten erhielten zwar kostenlose Unterkunft und Verpflegung, wurden aber untertariflich bezahlt.

In Bad Säckingen wiederum musste eine 35-jährige Studio-Inhaberin ein Bußgeld von 2.500 Euro wegen Lohnunterschlagung und Beihilfe zu illegalem Aufenthalt zahlen. Der Strafbefehl verpflichtete sie zudem, 5.100 Euro an ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen, 430 Euro Säumniszuschläge sowie 1.440 Euro aus illegal erwirtschafteten Gewinnen nachzuzahlen.

Zu dem Fall der 41-Jährigen lagen keine weiteren Informationen vor, da keine Suchergebnisse über den ursprünglichen Urteilsbericht hinaus bestätigt wurden.

Die Urteile unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, Lohnbetrug und illegale Beschäftigung in der Nagelstudio-Branche zu bekämpfen. Gerichte ordneten Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge an und verhängten neben Bewährungsstrafen auch finanzielle Sanktionen. Die Verfahren folgen Ermittlungen wegen Unterbezahlung und der Ausbeutung von Arbeitnehmern ohne ordnungsgemäße Papiere.