Gestohlenes Auto auf Autoscout24 entdeckt – doch der Besitzer geht leer aus

Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto vorerst nicht zurück - Gestohlenes Auto auf Autoscout24 entdeckt – doch der Besitzer geht leer aus
Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto von autoscout24 vorerst nicht zurück
Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto von autoscout24 vorerst nicht zurück
Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto von autoscout24 vorerst nicht zurück
Ein Mann aus Mannheim darf seinen gestohlenen BMW trotz Wiederauffindens auf autoscout24 in Dortmund vorerst nicht zurückbehalten. Das Fahrzeug im Wert von 12.000 Euro wurde bei einem örtlichen Autohändler entdeckt – doch die Staatsanwaltschaft hat die Rückgabe an den Käufer angeordnet. Der ursprüngliche Besitzer hat nun bis Ende Dezember 2025 Zeit, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Der Fall nahm seinen Lauf, als der Mannheimer seinen BMW auf autoscout24 in Dortmund ausfindig machte. Er hatte das Auto Jahre zuvor in Großbritannien gekauft, bevor es gestohlen wurde. Obwohl er es wiederfand, entschieden die Behörden, dass das Fahrzeug beim gutgläubigen Käufer bleibt.
Bis auf Weiteres verbleibt der Wagen beim Dortmunder Käufer. Der Mannheimer Besitzer kann die Entscheidung noch bis Dezember 2025 anfechten. Der Fall zeigt, wie komplex die Rechtslage ist, wenn gestohlenes Eigentum unwissentlich weiterverkauft wird auf autoscout24.

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