Gericht erlaubt weitere Atommüll-Lagerung in Philippsburg trotz Sicherheitsbedenken

VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg - Gericht erlaubt weitere Atommüll-Lagerung in Philippsburg trotz Sicherheitsbedenken
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
- Dezember 2025, 11:32 Uhr
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat die Lagerung von hochradioaktivem Abfall im Zwischenlager Philippsburg genehmigt. Mit dem Urteil darf der Standort weiterhin 106 Behälter aufbewahren, darunter vier neu zugelassene Castor-HAW28M-Behälter. Allerdings könnte die Entscheidung noch in höheren Instanzen angefochten werden.
Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg wies Klagen ab, die sich gegen die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgung erteilten Änderungsgenehmigungen richteten. Kritiker hatten moniert, die Sicherheitsvorkehrungen seien unzureichend und die ursprüngliche Genehmigung berücksichtige Risiken wie Sabotage, gezielte Angriffe oder neue militärische Bedrohungen nicht ausreichend. Sie warnten, dass solche Szenarien zu einer Freisetzung von Radioaktivität über die gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzen hinaus führen könnten.
Die Betriebsgenehmigung der Anlage nach dem Atomgesetz läuft zwar bis 2047, doch Experten gehen davon aus, dass das Lager länger in Betrieb bleiben muss. Deutschland verfügt derzeit über kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll, sodass Zwischenlager die einzige Option bleiben.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Robustheit des Lagersystems. Die vier 2024 hinzugefügten Castor-HAW28M-Behälter verfügen über 40 Zentimeter dicke Gussmetallwände und verstärkte Stahldeckel. Diese Behälter haben extreme Tests bestanden, darunter Abstürze, Brände und sogar die Detonation eines voll beladenen Flüssiggas-Tanklastzugs in unmittelbarer Nähe.
Trotz des Urteils ist der Fall noch nicht endgültig entschieden. Die beteiligten Parteien behalten das Recht, vor dem Bundesverwaltungsgericht Berufung einzulegen.
Das Zwischenlager Philippsburg wird seine 106 Behälter behalten, eine Kapazitätserweiterung ist nicht geplant. Die gerichtliche Zustimmung basierte auf der Fähigkeit der Castor-Behälter, schwere Unfälle standzuhalten – Bedenken hinsichtlich vorsätzlicher Bedrohungen bleiben jedoch ungeklärt. Weitere rechtliche Schritte könnten das Ergebnis noch ändern.

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