Freiburger Unternehmer wegen 19.000 Euro Sozialbetrugs zu Bewährung verurteilt

Freiburger Unternehmer wegen 19.000 Euro Sozialbetrugs zu Bewährung verurteilt
Hauptzollamt Lörrach deckt Leistungsbetrug auf: Freiburger Unternehmer zu Bewährung verurteilt
Lörrach – Ein Freiburger Unternehmer ist wegen Betrugs zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er Einkünfte aus seinem Transportgewerbe verschwiegen und gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen hatte. Zwischen September 2021 und Mai 2023 erhielt der Mann ungerechtfertigt fast 19.000 Euro an Leistungen.
Das Verfahren wurde vom Hauptzollamt Lörrach eingeleitet, das den Geschäftsmann – dessen Name nicht genannt wurde – unter die Lupe nahm. In dem fraglichen Zeitraum erzielte er mit seiner Spedition Umsätze von rund 59.000 Euro, meldete diese Einnahmen jedoch nicht beim Jobcenter Freiburg. Parallel bezog er weiterhin Arbeitslosengeld in Höhe von insgesamt 19.000 Euro.
Der Verurteilte muss die zu Unrecht erhaltenen 19.000 Euro zurückzahlen. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass er einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Auflagen einhält. Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die drohen, wenn Einkünfte bei der Beantragung staatlicher Leistungen verschwiegen werden.

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