Corona-Soforthilfen: Winzer behält Geld – Fahrlehrer muss zurückzahlen

Entscheidungen in Modellfällen zur Corona-Notfallhilfe in Baden-Württemberg - Corona-Soforthilfen: Winzer behält Geld – Fahrlehrer muss zurückzahlen
Das Verwaltungsgericht Mannheim hat in einem Urteil über Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg entschieden: Ein Winzer aus Freiburg wird die erhaltenen Mittel behalten, während ein Fahrlehrer sie zurückzahlen muss. Die im Oktober 2025 gefällten Entscheidungen in den Musterverfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich begründet. Eine Berufung ist nicht möglich, jedoch können Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
Der Winzer hatte durch eingereichte Unterlagen eine Liquiditätslücke nachweisen können und galt damit als regelkonform gemäß den seit dem 8. April 2020 geltenden Richtlinien. Das Gericht urteilte, dass die Vorgaben vor diesem Datum nicht hinreichend klar gewesen seien. Der Fahrlehrer hingegen erfüllte die Auflagen nicht, weshalb die Rückforderung angeordnet wurde.
Die Höhe der Soforthilfen richtete sich nach der Anzahl der Beschäftigten und lag zwischen 9.000 und 30.000 Euro. Die detaillierte Begründung des Urteils wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Die Entscheidungen des Gerichts unterstreichen, wie entscheidend die Einhaltung der Regeln ist: Während der Fahrlehrer aufgrund von Verstößen zur Rückzahlung verpflichtet wurde, wird der Winzer die Hilfen dank regelkonformen Handelns behalten. Die ausführliche Urteilsbegründung, die noch veröffentlicht wird, soll weitere Einblicke in die rechtliche Argumentation liefern.

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