Bundesverfassungsgericht bestätigt: Sitzblockaden gegen Demonstrationen sind strafbar

Admin User
1 Min.
Menschen sch√ľtten sich vor St√ľhlen, mit einer Statue, Flagge und Vorhang im Hintergrund.

Bundesverfassungsgericht bestätigt: Sitzblockaden gegen Demonstrationen sind strafbar

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass friedliche Sitzblockaden zur Störung anderer Demonstrationen, wie etwa einer Versammlung der ultra-konservativen katholischen Piusbruderschaft (SSPX), strafrechtlich verfolgt werden können. Das Gericht betonte, dass Demonstranten zwar grundlegende Rechte genießen, sich dabei aber an Gesetze halten müssen, die den Schutz anderer gewährleisten sollen. Mit dem Urteil wird die Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes bestätigt und damit frühere rechtliche Zweifel ausgeräumt. Das Gericht stellte klar, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit zwar gilt, jedoch endet, sobald die Polizei eine Blockade auflöst. 2015 hatte ein linkes Bündnis, darunter das "Netzwerk Widersetzen", einen "Marsch für das Leben" der ultra-konservativen katholischen Piusbruderschaft (SSPX) in Freiburg blockiert. Ein an der Blockade beteiligter Physiotherapeut wurde wegen "schwerer Störung einer Versammlung" zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Er legte später Verfassungsbeschwerde ein und argumentierte, die Strafe verletze sein Recht auf Versammlungsfreiheit – die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen. Das Urteil stärkt die bestehende Rechtslage und setzt einen klaren Präzedenzfall für künftige Proteste. Es sendet ein deutliches Signal: Zwar sind friedliche Demonstrationen geschützt, doch dürfen sie andere Versammlungen nicht behindern oder Gesetze brechen, die dem Schutz Dritter dienen.