BGH mildert Cannabis-Urteil – doch Anom-Überwachung bleibt unangetastet

Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - BGH mildert Cannabis-Urteil – doch Anom-Überwachung bleibt unangetastet
Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann hat zwar die Aufhebung seiner sechseinhalbjährigen Haftstrafe erreicht – allerdings nicht wegen Bedenken gegenüber dem Überwachungsprogramm Anom. Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung mit Änderungen im Cannabisrecht und nicht mit Problemen bei den Beweisen aus verschlüsselten Handys. Zuvor hatte der Verurteilte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Fairness seines Prozesses geklagt, da gegen ihn Daten aus dem Anom-System verwendet worden waren.
Der Fall steht im Zusammenhang mit der Operation Trojan Shield, einem weltweiten Polizeieinsatz im Jahr 2021, der sich gegen die organisierte Kriminalität richtete. Die Anom-Handys, die wie sichere Messaging-Geräte aussahen, kopierten heimlich alle Nutzer-Nachrichten auf einen iBot-Server. Das FBI entschlüsselte die Kommunikation zunächst, während Ermittler in 16 Ländern rund 20 Millionen Nachrichten auswerteten, um kriminelle Netzwerke zu verfolgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass Anom-Daten in deutschen Prozessen weiterhin als Beweismittel zulässig sind. Die Strafmilderung des Angeklagten erfolgte aus anderen rechtlichen Gründen und lässt die Rolle des Überwachungsprogramms in seinem Fall unberührt. Die Behörden betrachten die Aktion weiterhin als rechtmäßiges Instrument im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

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