Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit neuem Gesetz und 30 Millionen Euro Hilfe

Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit neuem Gesetz und 30 Millionen Euro Hilfe
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- Dezember 2025
Baden-Württemberg hat ein neues Katastrophenschutzgesetz eingeführt, um die Notfallhilfe und finanzielle Unterstützung zu verbessern. Die am 3. Dezember 2025 beschlossene Regelung sorgt für schnellere Hilfe in Gemeinden, die von Naturkatastrophen oder Unfällen betroffen sind. Gleichzeitig stärkt sie die Rechte von Ehrenamtlichen und reduziert den bürokratischen Aufwand bei Förderanträgen.
Das Land stellt jährlich insgesamt 25 Millionen Euro für die Katastrophenhilfe bereit, zusätzlich zu 5 Millionen Euro, die für Soforthilfen reserviert sind. Diese Mittel sollen betroffene Regionen möglichst zügig erreichen, wobei der Fokus auf der Sicherung der Liquidität liegt. Kommunen müssen künftig keine Verzögerungen durch komplizierte Antragsverfahren befürchten – alle Kosten für Einsatzkräfte, einschließlich derer von Hilfsorganisationen, werden nun vollständig vom Land übernommen.
Das neue Landes-Katastrophenschutzgesetz schafft klarere Finanzierungsregeln, beschleunigte Hilfsmaßnahmen und einen besseren Schutz für Ehrenamtliche. Durch Sofortliquidität und weniger Bürokratie können betroffene Gemeinden schneller wieder auf die Beine kommen. Zudem garantiert das Gesetz langfristige finanzielle Stabilität für den Katastrophenschutz in ganz Baden-Württemberg.

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