AfD klagt gegen Tunnel-Verbot im Stuttgarter Landtag: Politische Diskriminierung oder Sicherheitsrisiko?

AfD klagt gegen Tunnel-Verbot im Stuttgarter Landtag: Politische Diskriminierung oder Sicherheitsrisiko?
Im Landtag von Baden-Württemberg entzündet sich ein Streit um die Nutzung eines unterirdischen Tunnels, der das Landtagsgebäude mit dem benachbarten Abgeordnetenhaus verbindet. Die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist weitgehend von der Nutzung des Tunnels ausgeschlossen – eine Maßnahme, die sie als essenziell für ihre parlamentarische Arbeit ansieht. Die AfD hat daraufhin Klage eingereicht und argumentiert, das Verbot verletze das freie Mandat ihrer gewählten Abgeordneten.
Der Ausschluss der AfD-Mitglieder vom Tunnel folgte auf einen Vorfall, bei dem in den Büroräumen eines AfD-Abgeordneten ein Jagdmesser und Munition gefunden wurden. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, führte der Vorfall zu der Einschränkung. Nun muss das höchste Landesgericht entscheiden, ob die Regelung gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der parlamentarischen Unabhängigkeit verstößt oder ob Sicherheitsbedenken die Maßnahme rechtfertigen. Der Fall wurde in einer mündlichen Verhandlung behandelt, doch die Zulässigkeit der Klage ist fraglich, da eine Frist versäumt wurde. Ein Urteil wird frühestens gegen Ende dieses Jahres oder im Januar erwartet.
Nur Abgeordnete und Mitarbeiter mit Büros im Abgeordnetenhaus dürfen den Tunnel derzeit nutzen – die AfD und andere Parteien ohne dortige Räumlichkeiten sind ausgeschlossen. Die AfD wirft der Landesregierung vor, hinter dem Verbot steckten politische Motive. Das Ergebnis des Rechtsstreits wird nicht nur über die künftige Nutzung des Tunnels entscheiden, sondern könnte auch Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte in anderen Parlamenten haben.

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