72-Jähriger Maler muss €10.500 Strafe für Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug zahlen

72-Jähriger Maler muss €10.500 Strafe für Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug zahlen
Ein 72-jähriger Malerbetriebsinhaber aus der Ortenau ist vom Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden – wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrugs. Der Name des Unternehmers, der in den verfügbaren Suchergebnissen nicht genannt wird, hatte drei Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl diese deutlich mehr Stunden für das Unternehmen arbeiteten. Der Betriebsinhaber zahlte die Löhne in bar aus und hielt dabei in 21 Fällen Sozialabgaben in Höhe von rund 48.000 Euro zurück. Der Strafbefehl sieht zudem vor, dass der Unternehmer die Verfahrenskosten sowie Auslagen übernimmt. Der 72-Jährige führt einen Malerbetrieb in der Region Ortenau und wurde vom Gericht für sein Vorgehen rechtskräftig verurteilt. Die Handlungsweise des Malermeisters zieht nun ein empfindliches Bußgeld sowie die Pflicht zur Übernahme weiterer Kosten nach sich. Das Urteil des Gerichts sendet ein deutliches Signal: Schwarzarbeit und Sozialbetrug werden nicht toleriert.

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