Freiburg schafft Bürokratie ab: Neues Gaststättengesetz ab 2026

Freiburg schafft Bürokratie ab: Neues Gaststättengesetz ab 2026
Freiburg: Neues Gaststättengesetz erleichtert Gründung in der Gastronomie
Vorschau: Weniger Bürokratie für Gastronomen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz in Kraft und vereinfacht die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissen in Freiburg deutlich. Laut Stadtverwaltung liegt der Kern der Neuregelung darin, dass künftig kein Gaststättenkonzession mehr beantragt werden muss. Stattdessen reicht eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Behörde aus.
Veröffentlichungsdatum: 17. Dezember 2025, 14:30 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen
Artikeltext: In Freiburg tritt zum 1. Januar 2026 ein neues Gaststättengesetz in Kraft. Die überarbeiteten Vorschriften zielen darauf ab, die Eröffnung und den Betrieb von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissständen zu erleichtern. Bestehende Betriebe sind von den Änderungen nicht betroffen, da ihre aktuellen Genehmigungen unter dem neuen System weiterhin gültig bleiben.
Die Stadt Freiburg hat die Änderungen über ihr Amt für öffentliche Ordnung ausgearbeitet. Nach dem neuen Gesetz benötigen Betreiber künftig keine vollständige Gaststättenlizenz mehr. Stattdessen müssen sie sich spätestens sechs Wochen vor der Eröffnung bei der zuständigen Behörde anmelden. Diese Anmeldung muss Angaben zum Typ des Betriebs sowie zu geplanten Außenflächen enthalten.
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie vereinfachen das Verfahren für neue Gastronomiebetriebe, während die bestehenden Vorschriften für aktuelle Inhaber weiterhin gelten. Betreiber von Außenbestuhlungen und Veranstalter werden durch das aktualisierte System mit weniger bürokratischen Hürden konfrontiert.

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