Baden-Württemberg revolutioniert den Holzbau mit neuen Richtlinien ab 2026

Admin User
1 Min.
Ein Feuer brennt in einem Kamin aus Brennholz.

Baden-Württemberg revolutioniert den Holzbau mit neuen Richtlinien ab 2026

Neue Regeln in Baden-Württemberg erleichtern das Bauen mit Holz

Mit der überarbeiteten Holzbaurichtlinie wird der Einsatz von Holz in weiteren Gebäudetypen möglich. Die Änderungen sind Teil einer umfassenden Novelle der Landesbauvorschriften.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen unter der Leitung von Ministerin Nicole Razavi hat fünf zentrale Vorschriften überarbeitet. Dazu zählt die Holzbaurichtlinie, die nun den Einsatz von Holz auch in Gebäuden mit höheren Brandschutzanforderungen erlaubt – etwa in Gebäudeklasse 5 sowie in den meisten Fällen bei Sonderbauten.

Für Holztafelbauten in Gebäudeklasse 5 entfallen künftig generelle Größenbeschränkungen. Allerdings können große, zusammenhängende Räume oder bestimmte Sonderbauten weiterhin eine Brandschutzprüfung erfordern. Die Richtlinie legt zudem Standards für Standfestigkeit, Brandschutz und ökologische Nachhaltigkeit fest.

Alle Bauherren, Planer und ausführenden Unternehmen müssen die neuen Vorgaben einhalten. Die Bauaufsichtsbehörden können die Einhaltung bei der Genehmigung oder im Verdachtsfall überprüfen. Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen tritt offiziell am 12. Januar 2026 in Kraft.

Die Änderungen vereinfachen den Holzbau in Baden-Württemberg, heben frühere Einschränkungen auf und behalten gleichzeitig Sicherheitsprüfungen für Risikobereiche bei. Das Land rechnet mit einer stärkeren Verbreitung von Holz als Baustoff in zukünftigen Projekten.