Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, aber mehr Optionen für Trauernde
Marie GüntherNeue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, aber mehr Optionen für Trauernde
Überarbeitete Friedhofsatzung steht am 29. April 2026 zur Abstimmung im Stadtrat
Die geplanten Änderungen sollen die Gebühren an die Inflation anpassen und gleichzeitig neue Optionen für Angehörige einführen. Während einige Kosten steigen werden, bleiben Zuschüsse für bestimmte Leistungen bestehen.
Laut dem Entwurf erhöhen sich die Preise für Grabstellen, wobei die Stadt diese weiterhin teilweise bezuschussen wird. Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden schrittweise an die vollen Kosten herangeführt, um die gestiegenen Ausgaben widerzuspiegeln. Gleichzeitig steigt die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Neue Angebote für Hinterbliebene Ein eigener Bereich für "Engelskinder" soll geschaffen werden, in dem trauernde Eltern ihre Kinder kostenfrei beisetzen können. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelt belegt werden, und individuelle Grabsteine werden zugelassen. Einige Nutzungsgebühren für Einrichtungen sinken hingegen aufgrund überarbeiteter Berechnungsmethoden.
Die Anpassungen sollen jährlich rund 54.500 Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Die Verantwortlichen betonen, dass es um ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die städtischen Friedhöfe gehe.
Die überarbeitete Satzung wird im April 2026 im Stadtrat beraten. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen kurz darauf in Kraft. Familien erhalten dann sowohl neue Möglichkeiten als auch angepasste Kosten, während die Stadt den Spagat zwischen Einnahmen und weitergehender Unterstützung für Trauernde sucht.






