Mercedes-Benz: Millionenentschädigung im Dieselaffäre-Streit

Mercedes-Benz: Millionenentschädigung im Dieselaffäre-Streit - Mercedes-Benz: Millionenentschädigung im Dieselaffäre-Streit
Mercedes-Benz: Millionenvergleich im Diesel-Streit
Mercedes-Benz: Millionenvergleich im Diesel-Streit
Mercedes-Benz: Millionenvergleich im Diesel-Streit
- Dezember 2025, 16:30 Uhr
Mercedes-Benz hat sich bereit erklärt, mehr als 102 Millionen Euro zu zahlen, um US-amerikanische Klagen wegen überhöhter Dieselabgaswerte beizulegen. Die Einigung betrifft rund 250.000 Fahrzeuge, die die gesetzlichen Grenzwerte überschritten hatten. Damit setzt das Unternehmen einen weiteren Schritt in der Aufarbeitung der langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um seine Dieselmotoren.
Der Vergleich folgt auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2020, im Rahmen derer bereits über 85 Prozent der betroffenen Fahrzeuge mit Software-Updates nachgerüstet wurden. Die neue Regelung vermeidet langwierige Gerichtsprozesse und unterstreicht die volle Zusammenarbeit mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten. Zudem wird ein neues Anreizprogramm eingeführt, um weitere Nachbesserungen über die bisherigen Anforderungen hinaus zu fördern.
Das US-Justizministerium hatte 2024 seine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mercedes-Benz ohne Anklageerhebung eingestellt. Das Unternehmen bestreitet weiterhin jede Schuld und unterliegt keiner externen Aufsicht durch US-Behörden. Allerdings muss der Vergleich noch gerichtlich bestätigt werden, bevor er in Kraft tritt.
Mit dieser Zahlung summieren sich die Aufwendungen von Mercedes-Benz zur Beilegung des US-Dieselskandals auf über zwei Milliarden Euro – darunter Bußgelder, Rückrufaktionen und Entschädigungen für Kunden im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen.
Die Einigung verschafft dem Konzern mehr Rechtssicherheit in den Diesel-Verfahren. Die betroffenen Fahrzeuge werden weiterhin Software-Updates erhalten, um die Abgasnormen einzuhalten. Der Abschluss folgt auf jahrelange Verhandlungen und behördliche Prüfungen in den USA.

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