Bundesrat will Untermietverträge strenger regulieren – mehr Schutz für Mieter in Not
Marie GüntherBundesrat will Untermietverträge strenger regulieren – mehr Schutz für Mieter in Not
Deutschlands Mietmarkt gerät zunehmend unter Druck – besonders in Städten, wo Wohnungsmangel viele in prekäre Untermietverträge drängt. Nun will der Bundesrat mit einer neuen Initiative die Regeln für Untervermietungen verschärfen, um gefährdete Mieter vor Ausbeutung und plötzlichen Kündigungen zu schützen.
Der Vorstoß des Bundesrates knüpft an ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2026 an. Im Fall VIII ZR 228/23 bestätigten die Richter, dass Hauptmieter ihre Wohnungen nicht gewinnorientiert weitervermieten dürfen. Die Initiative geht nun einen Schritt weiter und zielt auf Vermieter ab, die gegen solche profitgetriebenen Untermieten wegsehen.
Nach geltendem Recht haben Vermieter kaum Anspruch darauf, zu wissen, wer in ihrer Wohnung lebt oder zu welchen Bedingungen. Der Bundesrat will dies ändern: Künftig sollen Hauptmieter verpflichtet werden, Untermietverträge offenzulegen – inklusive der Identität der Untermieter und der vereinbarten Konditionen.
Ein weiterer zentraler Punkt soll Untermieter vor obdachloser Kündigung schützen. Wird der Hauptmieter gekündigt, droht Untermietern oft die sofortige Räumung. Die Reform sieht eine Mindestfrist vor, bevor sie die Wohnung verlassen müssen. Ziel ist nicht, Untermieten zu verbieten, sondern klare Regeln zu schaffen, Missbrauch zu verhindern und Fairness für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Die angespannte Lage auf den städtischen Wohnungsmärkten zwingt viele, riskante Untermietverträge einzugehen. Ohne rechtlichen Schutz sind Untermieter abrupten Kündigungen und unfairen Praktiken schutzlos ausgeliefert.
Der Gesetzentwurf durchläuft nun das legislative Verfahren und könnte die Untermietregeln in ganz Deutschland neu gestalten. Bei Verabschiedung erhalten Vermieter mehr Kontrollmöglichkeiten, während Untermieter stärker vor Kündigungen und gewinnorientierter Ausbeutung geschützt wären. Die Änderungen würden bundesweit gelten und langjährige Lücken im Mietrecht schließen.






