26 March 2026, 12:05

15-Jähriger bei Raubüberfall in Mühlheim mit Reizgaswaffe ins Gesicht geschossen

Plakat mit fetter schwarzer Schrift "Diebe & Einbrecher Pinkerton's Police" auf weißem Hintergrund, umrandet von einem schmalen schwarzen Rand.

15-Jähriger bei Raubüberfall in Mühlheim mit Reizgaswaffe ins Gesicht geschossen

Schwerverletzter Jugendlicher bei Raubüberfall in Mühlheim am Main mit Reizgaswaffe im Gesicht angeschossen

Ein 15-jähriger Junge wurde am Mittwochabend in Mühlheim am Main bei einem Angriff mit einer Reizgaswaffe ins Gesicht geschossen. Zwei Tatverdächtige im Alter von 18 und 20 Jahren raubten anschließend seine Sporttasche und flüchteten auf einem Moped. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf Raub und gefährliche Körperverletzung.

Der Vorfall ereignete sich kurz nach 18:30 Uhr, als ein Notruf über eine Schussabgabe einging und medizinische Hilfe angefordert wurde. Das Opfer, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, geriet mit zwei jungen Männern in eine körperliche Auseinandersetzung. Dabei feuerte einer der Angreifer eine Pfefferspray-Pistole auf sein Gesicht ab.

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Der verletzte Jugendliche floh in ein nahegelegenes Jugendzentrum, um sich die Augen auszuwaschen, und ließ dabei seine Sporttasche zurück. Die beiden Täter nahmen die Tasche an sich und entkamen auf einem nicht versicherten Moped, das von dem 20-Jährigen gesteuert wurde – dieser besaß keinen gültigen Führerschein. Das Opfer wurde später ambulant wegen seiner Verletzungen behandelt.

Nach dem Überfall stellte sich der 20-jährige Verdächtige bei einer örtlichen Polizeidienststelle. Beamte beschlagnahmten in seiner Wohnung eine Signalpistole im Rahmen der laufenden Ermittlungen. Die Sporttasche des Opfers konnte später sichergestellt und an ihn zurückgegeben werden.

Die Polizei ermittelt weiterhin, insbesondere wegen des Verdachts auf Raub und schwere Körperverletzung. Der 20-Jährige bleibt in Untersuchungshaft, während die Beteiligung des 18-Jährigen noch geklärt wird. Die Verletzungen des Opfers wurden behandelt, und seine Habseligkeiten wurden ihm inzwischen zurückgegeben.

Quelle