19 March 2026, 14:05

Waldkirch diskutiert Schließung des kaum genutzten Grundbuchamts bis 2026

Alte Karte einer dicht bebauten Stadt mit nummerierten Parzellen und Text, beschriftet als Land zum Verkauf am unteren Rand.

Waldkirch diskutiert Schließung des kaum genutzten Grundbuchamts bis 2026

Der Gemeinderat von Waldkirch steht vor einer Abstimmung über die Schließung des örtlichen Grundbuchamts. Der Service, der einst über 100 Anfragen pro Jahr bearbeitete, verzeichnet heute nur noch 37 – zu wenig, um wirtschaftlich tragbar zu sein. Die Verantwortlichen argumentieren, dass die Schließung überflüssige Bürokratie abbauen und Personalkapazitäten freisetzen würde.

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Das Grundbuchamt in Waldkirch verzeichnet seit einem Jahrzehnt einen drastischen Rückgang der Nachfrage. Während es 2015 noch über 100 Auszüge bearbeitete, waren es 2025 nur noch 37. Jede Anfrage kostet zwar 10 Euro, bindet jedoch 30 Minuten Arbeitszeit – ein finanziell nicht mehr vertretbarer Aufwand.

Bürgerinnen und Bürger haben bereits eine Alternative: Anträge können online über das Amtsgericht Emmendingen gestellt werden. Die Verwaltung drängt auf die Schließung und verweist auf den überproportionalen Personalaufwand bei minimaler Nutzung. Bei einer Zustimmung entfiele zudem der Bedarf an Terminen beim städtischen Standesbeamten, die mit dem Service verbunden sind.

Die endgültige Entscheidung liegt beim Gemeinderat, der am 25. März 2026 abstimmen wird. Selbst bei einer Zustimmung müsste die Schließung noch vom Justizministerium Baden-Württembergs genehmigt werden. Mögliche Stichtage für die Auflösung sind der 30. Juni oder der 31. Dezember eines Jahres.

Waldkirchs Fall ist ungewöhnlich: Zwischen 2021 und 2026 wurde in Baden-Württemberg kein anderes Grundbuchamt aus ähnlichen Gründen geschlossen. Das Amt verwaltet sensible Grundstücksdaten, was den Verwaltungsaufwand erhöht – ohne dass dies den Weiterbetrieb rechtfertigt.

Eine Zustimmung zur Schließung würde das Ende eines kaum genutzten Services bedeuten. Ziel ist es, die Arbeitsbelastung zu verringern und die kommunalen Abläufe effizienter zu gestalten. Sollte der Beschluss fallen, tritt die Änderung erst nach landesweiter Genehmigung und zu einem festgelegten Termin in Kraft.

Quelle