20 April 2026, 06:04

Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 so einfach wie nie

Eine Europa-Karte mit dem Logo des Europäischen Umweltbüros in der linken oberen Ecke, die in verschiedenen Grüntönen schattiert ist, um die EU-Regionen anzuzeigen.

Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 so einfach wie nie

Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 beschlossene Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites zu integrieren. Diese Änderung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und soll den Prozess transparenter und zugänglicher gestalten.

Die neue Regelung schreibt vor, dass alle Online-Händler und Dienstleister den "Widerrufsbutton" gut sichtbar platzieren müssen. Er muss deutlich beschriftet und dauerhaft verfügbar sein – entweder im Header oder Footer der Website. Alternativ darf auch ein Link verwendet werden, der sich jedoch optisch klar von anderen Elementen abheben muss.

Um den Button zu nutzen, geben Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein. Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren stellt sicher, dass der Widerrufsantrag korrekt übermittelt wird. Nach der Bestätigung muss das Unternehmen den Erhalt umgehend bestätigen.

Das Gesetz verlängert zudem unter bestimmten Bedingungen die Widerrufsfrist. Wird ein Unternehmen den Informationspflichten zum Button nicht gerecht, können Verbraucher ihren Vertrag bis zu einem Jahr und 14 Tage widerrufen. Zudem müssen Unternehmen in ihrer Widerrufsbelehrung auf die Existenz und den Standort des Buttons hinweisen.

Die neuen Vorgaben gelten ab dem Beschlussdatum für alle Online-Verträge in Deutschland. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Websites an die aktualisierten Regeln anzupassen. Verbraucher profitieren von einer einfacheren und sicheren Möglichkeit, Verträge zu kündigen.

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