Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen die Rechnung
Marie GüntherNeues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen die Rechnung
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Zwar soll damit der bürokratische Aufwand für Pflegeeinrichtungen verringert werden, doch bringt die Neuregelung für Arztpraxen zusätzliche Kosten mit sich.
Die Vorschrift schafft die bisherige Praxis ab, nach der Pflegeheime Rezepte physisch sammeln und weiterleiten mussten. Stattdessen werden E-Rezepte künftig elektronisch geprüft und übermittelt. Technische Kontrollen stellen sicher, dass die Heime Benachrichtigungen erhalten – sofern die Bewohner nicht widersprechen.
Die Umstellung gilt vorerst als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 in den speziellen Dienst integriert werden. Allerdings bedeutet der Prozess für Ärzte Mehrarbeit: Jedes E-Rezept erfordert etwa eine halbe Minute zusätzlichen Aufwand, was zu höheren Personalkosten führt.
Laut Gesundheitsministerium entstehen den Arztpraxen dadurch zusätzliche Personalausgaben in Höhe von 9,7 Millionen Euro. Die Pflegeheime hingegen sparen 5 Millionen Euro, da sie sich nicht mehr um die Rezeptabwicklung kümmern müssen. Unter dem Strich ergibt sich eine Mehrbelastung von 4,7 Millionen Euro.
Das neue System vereinfacht zwar die Rezeptabwicklung für Pflegeheime, erhöht aber den Verwaltungsaufwand für Ärzte. Die Nettokosten von 4,7 Millionen Euro spiegeln den Kompromiss zwischen Effizienzgewinnen und zusätzlichem Arbeitsaufwand wider. Die vollständige Einbindung der Pflegeheime in den Dienst ist für 2029 geplant.






