Komponist Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor Einkommensverlusten von 70 Prozent
Tobias LangKomponist Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor Einkommensverlusten von 70 Prozent
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er reichte eine formelle Beschwerde beim Bundeskartellamt ein, um eine geplante Reform der Kulturförderung zu stoppen. Im Mittelpunkt des Streits stehen Vorwürfe, dass die Änderungen die Einnahmen von Komponisten drastisch kürzen würden.
Ruzicka wirft der GEMA als marktbeherrschendem Akteur vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Seine Beschwerde enthält den Antrag auf einstweilige Maßnahmen, um die Reform vor der Abstimmung über den Entwurf Die neue Kulturförderung zu blockieren, die für den 6. bis 7. Mai 2026 vorgesehen ist.
Der Komponist warnt, die Reform könnte das durchschnittliche Jahreseinkommen von Komponisten um 70 Prozent senken. Sein Argument: Dadurch könnten aufstrebende Künstler von der Teilnahme an der GEMA-Hauptversammlung ausgeschlossen werden, da geringere Tantiemen sie möglicherweise nicht mehr stimmberechtigt machen würden. Ruzicka bezeichnet den Vorschlag als "vernichtenden Schlag" gegen die ernste Musik und behauptet, er gefährde das Überleben des Genres.
Mit seiner Klage strebt er an, die Reform auszusetzen, während das Bundeskartellamt den Fall prüft. Je nach Entscheidung der Behörde könnte sich die Umsetzung der GEMA-Pläne verzögern oder grundlegend ändern.
Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt. Ein Urteil könnte sowohl den Zeitplan der Reform als auch die finanzielle Zukunft der Komponisten beeinflussen. Die Abstimmung über den GEMA-Vorschlag bleibt vorerst für Anfang Mai 2026 angesetzt.






