Ingolstadt gibt Waffen- und Sprengstoffrecht an den Landkreis ab – was sich jetzt ändert

Ingolstadt gibt Waffen- und Sprengstoffrecht an den Landkreis ab – was sich jetzt ändert
Landkreis Ingolstadt übernimmt vollständige Zuständigkeit für Waffen- und Sprengstoffrecht in der Stadt Ingolstadt
Die Verantwortung für die Regelung von Schusswaffen und Sprengstoffen in der Stadt Ingolstadt liegt nun vollständig beim Landkreis Ingolstadt. Die Änderung erfolgt auf Grundlage einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen beiden Behörden. Bürgerinnen und Bürger müssen Anträge zu diesen Themen künftig direkt beim Landkreis einreichen und nicht mehr bei der Stadtverwaltung.
Der Übergang begann am 1. Januar 2024, als die waffenrechtlichen Aufgaben von der Stadt auf den Landkreis übergingen. In diesem Monat folgte die Zuständigkeit für Sprengstoffangelegenheiten – damit sind nun alle Aufsichtsbefugnisse in einer Hand gebündelt.
Die Untere Sprengstoffbehörde des Landkreises Ingolstadt ist nun für alle sprengstoffrechtlichen Genehmigungen zuständig. Dazu gehören unter anderem Erlaubnisse für das Nachladen von Munition, das Schießen mit Schwarzpulver sowie den Umgang mit Vorderladerwaffen. Zudem bearbeitet der Landkreis Sondergenehmigungen für Feuerwerke.
Laut Behörden soll die Umstellung die Abläufe für die Bürger vereinfachen. Durch die Zentralisierung erhofft man sich eine einheitlichere Bearbeitung der Anträge im gesamten Kreisgebiet.
Grundlage für die Übertragung ist ein förmlicher Zweckvereinbarungsvertrag, den sowohl die Stadt Ingolstadt als auch der Landkreis unterzeichnet haben. Sämtliche künftigen Anfragen und Anträge zu Waffen oder Sprengstoffen sind nun an das Landratsamt zu richten. Die Änderung betrifft alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Stadt Ingolstadt.

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