Beamtenbund attackiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig
Noah KrügerBeamtenbund attackiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat scharfe Kritik am Entwurf des Bundes für eine Besoldungsreform geübt. Zwar begrüßt die Gewerkschaft Teile der Pläne, warnt jedoch, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einstiegsgehälter erhöhen und die Besoldungstabellen anpassen, doch die Vorschläge stoßen bei den Beamtenvertretern auf massiven Widerstand. Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen bei der Beamtenbesoldung vor. Neu eingestellte Beamte sollen künftig in die zweite Gehaltsstufe einsteigen, was die Anfangsgehälter anhebt. Allerdings geht die Reform bei der Berechnung der Bezüge von einem jährlichen Partnereinkommen von rund 20.000 Euro aus – ein Schritt, den Kritiker als ungerecht brandmarken. Die Vertreter argumentieren, dass das Einkommen des Partners „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ liege und rechtlich fragwürdig sei.
Für Beamte der Besoldungsgruppe B sind in Dobrindts Plan geringere Erhöhungen vorgesehen als für die Gruppe A. Eine Analyse des DBB zeigt, dass die geplante Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 das verfassungsrechtliche „Differenzierungsgebot“ nicht erfüllt, das Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt. Die Gewerkschaft berufen sich zudem auf das „Leistungsprinzip“ und betonen, dass die Bezüge individuelle Leistungen widerspiegeln müssten – und nicht von externen Faktoren abhängen dürften.
Das Innenministerium hat bisher nicht auf Nachfragen zu den Unterschieden in der B-Besoldung reagiert. Der DBB fordert eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensabstände und warnt, dass Teile der Reform in ihrer aktuellen Form „verfassungswidrig“ seien. Die geplante Besoldungsreform gerät nun unter Druck, ihren Ansatz zu überarbeiten. Der DBB besteht darauf, dass der Entwurf vor einer Umsetzung mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Besoldung in Einklang gebracht werden muss. Ohne Änderungen riskiert das vorgesehene System rechtliche Klagen und anhaltenden Widerstand der Beamtenverbände.






