49-Jähriger muss sich wegen Sozialbetrugs und Corona-Hilfen vor Gericht verantworten
Noah Krüger49-Jähriger muss sich wegen Sozialbetrugs und Corona-Hilfen vor Gericht verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug und Subventionsbetrug verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe der Lohnvorenthaltung sowie der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Corona-Hilfsgeldern. Die Verhandlung findet vor einem Schöffengericht statt.
Der Angeklagte soll zwischen März 2020 und November 2021 wiederholt Löhne einbehalten und veruntreut haben. In diesem Zeitraum beschäftigte er laut Anklage mehrere Arbeitnehmer, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Die dadurch entstandenen ausstehenden Beiträge belaufen sich Schätzungen zufolge auf rund 188.000 Euro.
Zudem wird ihm Subventionsbetrug vorgeworfen, nachdem er durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen haben soll. Nach deutschem Recht kann Sozialversicherungsbetrug mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden – bei besonders schweren oder organisierten Taten drohen noch strengere Strafen. Subventionsbetrug zieht ähnliche Konsequenzen nach sich, darunter die verpflichtende Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Mittel.
Die Höhe der Strafe hängt in solchen Fällen von Faktoren wie dem Ausmaß des finanziellen Schadens, der Vorsätzlichkeit und möglichen mildernden Umständen ab. In vergleichbaren Verfahren kam es bereits zu Bewährungsstrafen, Geldauflagen oder kurzen Haftstrafen, zusätzlich zu zivilrechtlichen Rückforderungspflichten.
Im Rahmen des Prozesses wird über die Schuldfrage entschieden, einschließlich möglicher Geldstrafen, Freiheitsentzug oder Rückzahlungsanordnungen. Die richterliche Entscheidung stützt sich auf die vorgebrachten Beweise zu den Handlungen des Angeklagten und deren finanziellen Folgen. Ein Urteil wird nach Abschluss der Verhandlung 2026 erwartet.






