Zoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Stuttgart-Reisendem
Ein 43-jähriger Reisender aus dem Raum Stuttgart ist mit nicht deklarierten Luxusgütern im Wert von über 24.000 Euro erwischt worden. Zollbeamte des Hauptzollamts Singen beschlagnahmten die Waren, nachdem sie festgestellt hatten, dass diese den gesetzlichen Freigrenzen für zollfreie Einfuhren bei Weitem überstiegen.
Dem Mann droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, nachdem er eingeräumt hat, die Waren nicht deklariert zu haben. Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende versuchte, mit hochwertigen Gütern – darunter Kleidung und eine Uhr – nach Deutschland einzureisen. Nach EU-Regeln dürfen Personen ab 17 Jahren Waren aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Die beschlagnahmten Güter überschritten diese Freigrenze jedoch um mehr als das Achtzigfache.
Der Mann behauptete, am vorherigen Grenzübergang keine Zollbeamten gesehen zu haben. Trotz seiner Erklärung verlangten die Behörden von ihm die Zahlung von Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 4.600 Euro, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.
Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe überwiesen. Gegen den Reisenden läuft nun ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Zu den beschlagnahmten Gütern gehörten Luxusartikel im Wert von über 24.000 Euro, was sofortige Zollzahlungen in Höhe von 4.600 Euro nach sich zog. Die Behörden haben ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet; die weitere Bearbeitung obliegt dem Hauptzollamt Karlsruhe. Durch das Geständnis des Reisenden, nicht deklarierte Waren mitgeführt zu haben, wurden zusätzliche rechtliche Schritte ausgelöst.






