15 April 2026, 20:04

Zeitumstellung 2023: Wie sie Arbeitszeiten und Löhne in Deutschland beeinflusst

Balkendiagramm, das wöchentliche Arbeitsstunden von Menschen zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Zeitumstellung 2023: Wie sie Arbeitszeiten und Löhne in Deutschland beeinflusst

2023 stellt Deutschland zweimal die Uhr um – mit Folgen für Arbeitszeiten und Löhne

Im Jahr 2023 werden in Deutschland die Uhren zweimal umgestellt: Ende März eine Stunde vor und Ende Oktober eine Stunde zurück. Diese Änderungen können sich je nach Arbeitsvertrag auf Arbeitszeiten und Gehälter auswirken – allerdings nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen.

In der Nacht vom 25. auf den 26. März springt die Uhr von 1:59 Uhr direkt auf 3:00 Uhr, sodass der Tag um eine Stunde kürzer ausfällt. Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitenden nicht automatisch verlangen, diese verlorene Stunde nachzuarbeiten – es sei denn, es gibt entsprechende vorab getroffene Vereinbarungen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Unternehmen Schichten wie geplant durchführen dürfen, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Allerdings ist Überstundenvergütung fällig, wenn keine vertragliche Regelung dies abdeckt.

Für Stundenlöhnende könnte sich das Gehalt an diesem Tag verringern, sofern der Arbeitgeber die fehlende Stunde nicht ausgleicht. Festangestellte mit Gehaltsvertrag hingegen spürt die Umstellung finanziell nicht.

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Wenn die Uhr dann in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober wieder um eine Stunde zurückgestellt wird, verlängert sich der Arbeitstag um 60 Minuten. Ob Beschäftigte diese zusätzliche Zeit arbeiten müssen, hängt von ihrem individuellen Vertrag oder Tarifverträgen ab. Bei manchen ist Überstundenpauschale bereits im Gehalt enthalten, bei anderen wird die Zeit auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben oder separat vergütet.

Die Zeitumstellung hat also unterschiedliche Konsequenzen: Während Festangestellte keine Gehaltsanpassungen erfahren, können Stundenlöhnende je nach Regelung eine Stunde weniger oder mehr auf der Lohnabrechnung haben. Arbeitgeber müssen sich bei der Anordnung von Überstunden oder Schichtanpassungen stets an bestehende Vereinbarungen halten.

Quelle