Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?
Johanna JägerWinterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?
Extremes Winterwetter behindert Pendler in ganz Deutschland – viele Arbeitnehmer kämpfen mit Verspätungen auf dem Weg zur Arbeit. Heftige Schneefälle, eisige Temperaturen und glatte Straßen sorgen flächendeckend für Verzögerungen. Nun stellen sich für Arbeitgeber und Beschäftigte Fragen zu Lohnfortzahlung, Verspätungsregelungen und rechtlichen Pflichten in dieser schwierigen Phase.
Nach deutschem Recht müssen Arbeitnehmer auch bei schlechtem Wetter zumutbare Anstrengungen unternehmen, um pünktlich am Arbeitsplatz einzutreffen. Dazu gehören ein früherer Start und die Einplanung möglicher Verspätungen. Wer wiederholt zu spät kommt, ohne seine Abläufe anzupassen, riskiert eine Abmahnung oder sogar Lohnabzüge.
Laut den §§ 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besteht kein Anspruch auf Bezahlung für ausgefallene Arbeitszeit, wenn Beschäftigte aufgrund persönlicher Umstände – etwa unzureichender Vorbereitung – nicht erscheinen. Anders verhält es sich bei betriebsfremden Gründen: Muss ein Unternehmen wegen extremer Wetterlagen komplett schließen, behalten Arbeitnehmer gemäß dem Betriebsrisikoprinzip ihren Lohnanspruch.
Auch die Verspätungsrisiko-Regel greift, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie schwere Schneestürme Mitarbeiter am Arbeitsweg hindern. In solchen Fällen können Arbeitgeber die ausgefallene Zeit unter Umständen nicht vergüten. Entscheidend ist hier eine klare Kommunikation: Beschäftigte sollten ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über absehbare Verzögerungen informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Da die winterlichen Bedingungen anhalten, müssen beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – ihre Rechte und Pflichten kennen. Beschäftigte sollten mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen und ihren Betrieb über mögliche Verspätungen in Kenntnis setzen. Unternehmen wiederum können bei wiederholten Verspätungen Konsequenzen ziehen, sofern Mitarbeiter keine angemessenen Anpassungen vorgenommen haben.






