Windpark in Zootzen: NABU klagt gegen Genehmigung wegen Artenschutzrisiken
Johanna JägerWindpark in Zootzen: NABU klagt gegen Genehmigung wegen Artenschutzrisiken
Rechtsstreit um geplanten Windpark bei Zootzen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Ein juristischer Konflikt entbrannt ist über die Pläne zum Bau eines Windparks in der Nähe von Zootzen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die Naturschutzorganisation NABU klagt gegen das Vorhaben und warnt vor Gefahren für seltene Vogel- und Fledermausarten. Im Mittelpunkt des Streits stehen elf Windkraftanlagen, die im März vom Landesamt für Umwelt genehmigt wurden.
Die geplante Anlage in Wittstock/Dosse sorgt bei Artenschützern für Besorgnis. Nur 700 Meter von den vorgesehenen Turbinen entfernt befinden sich Horstplätze von Seeadlern, was die Tiere in Gefahr bringt. Der NABU verweist zudem auf die Bedrohung für die stark gefährdete Braune Fledermaus, deren Lebensraum in der nahegelegenen Wittstock-Ruppiner Heide liegt.
Am 20. April reichte der NABU einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Die Organisation behauptet, das Projekt verstoße gegen Naturschutzgesetze, und fordert Nachbesserungen. Ein zentraler Streitpunkt ist das Nest eines Mäusebussards, das direkt in der geplanten Kranbahn für den Bau liegt.
Obwohl das Landesamt für Umwelt die Anlagen im März absegnete, wirft der NABU dem Amt vor, entscheidende ökologische Risiken ignoriert zu haben. Nun wird ein Gericht über die Zukunft des Windparks entscheiden.
Die richterliche Entscheidung wird nicht nur über das Schicksal des Projekts, sondern auch über dessen mögliche Auswirkungen auf die heimische Tierwelt bestimmen. Sollte der NABU Recht bekommen, könnten Verzögerungen oder Umplanungen nötig werden, um geschützte Arten zu bewahren. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Naturschutz.






