Wie ein alter Tweet einen Autor vor Gericht brachte – und das deutsche Rechtssystem infrage stellt
Marie GüntherWie ein alter Tweet einen Autor vor Gericht brachte – und das deutsche Rechtssystem infrage stellt
Ein deutscher Autor hat enthüllt, wie ein vier Jahre alter Tweet zu einem Rechtsstreit unter einem umstrittenen Gesetz führte. Der Fall wirft Fragen zu Strafbefehlen auf, mit denen in Deutschland mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden. Solche Befehle können hohe Geldstrafen und Eintragungen ins Strafregister zur Folge haben – selbst wenn die Beschuldigten nie vor Gericht erscheinen.
Die Probleme des Autors begannen mit einem Tweet aus dem Jahr 2019, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Anfangs blieb der Beitrag unbeachtet. Doch ein Jahr später, nachdem ein separater Tweet über die AfD-Politikerin Anna Leisten fallen gelassen worden war, erließ die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Strafbefehl.
Der Befehl sah 90 Tagessätze wegen Beleidigung Amthors nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs vor. Dieses Gesetz ermöglicht eine Verfolgung im öffentlichen Interesse und verjährt erst nach fünf Jahren. Dem Autor wurde mitgeteilt, seine Äußerungen hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.
Strafbefehle dieser Art sind in Deutschland weit verbreitet. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig – mit Geldstrafen und einem Eintrag im Strafregister als Folge. Der Autor wehrte sich gegen den Vorwurf und gewann vor Gericht, betonte jedoch, dass viele Betroffene ohne juristische Unterstützung kaum eine Chance hätten.
Die Kritik an Paragraf 188 nimmt zu. Erst kürzlich verurteilte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Regelung. Der Autor argumentiert, sie schüre Hass gegen Politiker und solle abgeschafft oder reformiert werden.
Der Fall endete zwar zugunsten des Autors, legte jedoch Schwächen des deutschen Rechtssystems offen. Strafbefehle erledigen oft Verfahren ohne richterliche Prüfung und setzen Menschen ohne juristischen Beistand einem hohen Risiko aus. Die Debatte über die Zukunft von Paragraf 188 hält an – und die Forderungen nach einer Änderung gewinnen an Fahrt.






