19 June 2026, 22:02

Verurteilter Mörder flieht während begleiteten Hafturlaubs aus Gefängnis Celle

Flucht wirft Fragen auf: Mörder bekommt Tagesausgang - Wie kann das sein?

Verurteilter Mörder flieht während begleiteten Hafturlaubs aus Gefängnis Celle

Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnis-Sicherheit und des öffentlichen Vertrauens in das System ausgelöst.

Benjamin F. hatte den Ausgang gemäß Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erhalten, der bestimmten Häftlingen Freigänge ermöglicht. Er hatte bereits 38 begleitete Ausgänge erfolgreich absolviert, bevor es zur Flucht kam. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen müssen Häftlinge mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben – eine Voraussetzung, die Benjamin F. erfüllte.

Bei seiner Flucht nutzte er sein eigenes Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war, um seine Mutter in Vöhrum zu besuchen. Die Behörden konnten ihn später in Italien nach einem Verkehrsunfall wieder ergreifen. Begleitpersonen bei solchen Ausgängen üben keine lückenlose Überwachung aus, sondern sollen den Zweck des Freigangs unterstützen.

Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen kritisierte die Umstände der Flucht scharf. Obwohl Benjamin F. die gesetzlichen Kriterien erfüllte, war er zuvor als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft worden.

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Der Vorfall hat zu einer Überprüfung der Hafturlaubsregelungen geführt. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme im Ausland wieder in Haft. Die zuständigen Stellen prüfen weiterhin die Abläufe, die die Flucht ermöglicht haben.

Quelle