15 March 2026, 20:03

US-Gerichtshöfe schränken Klagen gegen Daimler und andere Konzerne drastisch ein

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht vor einem unscharfen Hintergrund in ein Mikrofon, wahrscheinlich in Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Einsatz des russischen Außenministers Sergej Lawrow zu verbieten.

US-Gerichtshöfe schränken Klagen gegen Daimler und andere Konzerne drastisch ein

Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem richtungsweisenden Fall entschieden, der den deutschen Automobilhersteller Daimler AG betrifft. Das Urteil schränkt ein, in welchen Bundesstaaten internationale Konzerne für Handlungen verklagt werden können, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Staat stehen. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob Daimlers geschäftliche Verbindungen zu Kalifornien ausreichten, um dort eine Klage wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien zuzulassen.

Der Fall Daimler AG gegen Bauman begann, als argentinische Bürger das Unternehmen in Kalifornien verklagten. Sie warfen Daimler vor, in Menschenrechtsverbrechen während der Militärdiktatur in Argentinien verwickelt gewesen zu sein. Die zentrale juristische Frage lautete, ob kalifornische Gerichte allgemeine persönliche Gerichtsbarkeit besäßen – also die Befugnis, Fälle gegen ein Unternehmen zu verhandeln, die sich auf Handlungen in anderen Ländern oder Bundesstaaten beziehen.

Das Oberste Gericht entschied, dass Daimler nicht allein deshalb in Kalifornien als "ansässig" gelte, weil es dort Autos verkaufe. Damit ein Unternehmen einer allgemeinen Gerichtsbarkeit unterliege, müssten seine Verbindungen zu einem Bundesstaat "kontinuierlich und systematisch" sein, so das Gericht. In der Regel gelte dies nur für den Gründungsort oder den Hauptgeschäftssitz eines Unternehmens. Die Richter wiesen die Vorstellung zurück, dass allein erhebliche Umsätze eine solche Gerichtsbarkeit rechtfertigen könnten, und engten damit den Spielraum für derartige Klagen ein.

Richterin Sonia Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch die Begründung des Gerichts. Sie argumentierte, die Entscheidung schütze große multinationale Konzerne unangemessen vor Rechenschaftspflicht. Während Wirtschaftsverbände das Urteil begrüßten, warnten Menschenrechtsorganisationen, es werde künftig schwieriger, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten zur Verantwortung zu ziehen.

Das Urteil setzt strengere Maßstäbe für Klagen gegen ausländische Firmen vor Gerichten der US-Bundesstaaten. Kläger können sich nicht mehr auf die Verkaufs- oder Geschäftstätigkeiten eines Konzerns in einem Staat berufen, um dort unbezahlte Ansprüche geltend zu machen. Stattdessen müssen Klagen dort eingereicht werden, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat oder seinen Hauptgeschäftsbetrieb unterhält.

Quelle