Taylor Swift will Stimme und Bildnis per Markenrecht vor KI-Missbrauch schützen
Johanna JägerTaylor Swift will Stimme und Bildnis per Markenrecht vor KI-Missbrauch schützen
Taylor Swifts Firma beantragt Markenschutz für Stimme und Bildnis
Die Firma von Taylor Swift hat drei Markenanmeldungen eingereicht, um ihre Stimme und ihr Bildnis rechtlich zu schützen. Der Schritt erfolgt nach wiederholter unberechtigter Nutzung ihres Abbilds in KI-generierten Inhalten, darunter Deepfake-Bilder und Antworten von Chatbots. Rechtsexperten sehen darin einen Teil einer breiteren Initiative von Prominenten, ihre digitale Identität zu kontrollieren.
Die Anträge wurden am 24. April 2023 von TAS Rights Management, Swifts Unternehmen, eingereicht. Zwei davon betreffen Klangmarken für ihre Stimme, konkret die Phrasen "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor". Ein dritter Antrag schützt ein bestimmtes Foto der Sängerin.
Dieser Ansatz ähnelt einem jüngeren Fall mit dem Schauspieler Matthew McConaughey, dessen Anwälte 2025 ähnliche Markenrechte sicherten. Die als "Selbstmarkenrecht" bekannte Strategie ist gerichtlich jedoch kaum erprobt – besonders im Zusammenhang mit KI. Bei Erfolg könnte sie Künstlern und Schauspielern ermöglichen, die Löschung von KI-generierten Inhalten mit ihrem Abbild zu verlangen, ähnlich wie Studios Urheberrechtsverletzungen ahnden.
Swifts rechtliche Schritte folgen auf die ungenehmigte Verwendung ihrer Stimme und ihres Bildnisses in zahlreichen KI-Fälschungen, darunter deepfake-pornografische Bilder und Antworten der KI-Chatbots von Meta. Bisher decken Markenrechte nicht generell das Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person ab, was diesen Fall zu einem möglichen juristischen Präzedenzfall macht.
Die Anmeldungen unterstreichen die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche hinsichtlich des Missbrauchs von Prominenten-Identitäten durch KI. Werden Swifts Marken genehmigt, könnten sie einen Standard setzen, wie Persönlichkeiten sich gegen unberechtigte digitale Reproduktionen wehren. Das Ergebnis könnte künftige Rechtsstreitigkeiten über KI und geistiges Eigentum prägen.






